V-NISSC - Neues Gesetz ab 1. Juni 2024 – Sachkundenachweis erforderlich bei Behandlungen mit Strahlung und Schall

Ab dem 1. Juni 2024 tritt das Bundesgesetz zum Schutz vor Gefahren durch nichtionisierende Strahlung (NIS) und Schall (V-NISSG) in Kraft. Ab diesem Datum dürfen Behandlungen, die nichtionisierende Strahlen und Schall verwenden, ausschließlich von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben. Dieser Nachweis bestätigt, dass die Absolventinnen und Absolventen über die notwendigen Qualifikationen verfügen, um die genannten Behandlungen sicher auszuführen und die Gesundheit der Kundinnen und Kunden nicht zu gefährden.

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Beat Thaddey
in der letzten Woche
Claudia hat meine Augenbrauen mit Microblading fachmännisch und sehr schön behandelt. Ich bin sehr zufrieden und habe Freude an meinen "neuen " Augenbrauen. Es hat sich wirklich gelohnt! Ganz herzlichen Dank, Claudia, ich werde Dich gerne weiterempfehlen! Barbara
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Cornelia
vor 2 Wochen
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Judith Klausner
vor einem Monat
Wurde bestens betreut und behandelt.
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Rahel Iten-Keiser
vor 2 Monaten
Sehr sympathisch, angenehme Behandlung, sehr professionell. Ich habe mich wohl gefühlt und werde wieder hingehen.
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Aw 98
vor 3 Monaten
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