V-NISSC - Neues Gesetz ab 1. Juni 2024 – Sachkundenachweis erforderlich bei Behandlungen mit Strahlung und Schall
Ab dem 1. Juni 2024 tritt das Bundesgesetz zum Schutz vor Gefahren durch nichtionisierende Strahlung (NIS) und Schall (V-NISSG) in Kraft. Ab diesem Datum dürfen Behandlungen, die nichtionisierende Strahlen und Schall verwenden, ausschließlich von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben. Dieser Nachweis bestätigt, dass die Absolventinnen und Absolventen über die notwendigen Qualifikationen verfügen, um die genannten Behandlungen sicher auszuführen und die Gesundheit der Kundinnen und Kunden nicht zu gefährden.
Bei mir bist Du in guten & sicheren Händen, ich bin V-NISSC-zertifiziert und beim BAG (Bundesamt für Gesundheit) eingetragen.
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